Erwägungsgrund 8 32017R0825
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) aufzulegen, das darauf ausgelegt ist, die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Durchführung wachstumsfördernder Verwaltungs- und Strukturreformen zu verbessern, indem unter anderem eine effiziente und wirksame Verwendung der Unionsfonds gefördert wird. Das Programm soll einen Beitrag dazu leisten, die gemeinsamen Ziele einer Förderung der wirtschaftlichen Erholung, des Zusammenhalts und der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität Europas und der Förderung von nachhaltigen Investitionen in die Realwirtschaft zu erreichen. Den wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten bei der Schaffung eines hohen Niveaus der Sozialfürsorge und hochwertiger Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Bildung und der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung könnte so zudem besser begegnet werden.