Erwägungsgrund 24 32017R0825
Um die Bewertung des Programms zu erleichtern, sollte von Beginn an ein geeigneter transparenter Rahmen für eine Überwachung der Durchführung der Maßnahmen und der durch das Programm erzielten Ergebnisse eingerichtet werden. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Überwachungsbericht über die Durchführung des Programms vorlegen, der Angaben zu den Ersuchen von Mitgliedstaaten um Unterstützung, zur Prüfung der Anwendung der Kriterien für die Beurteilung der Ersuchen um Unterstützung, zu den Plänen für die Zusammenarbeit und Unterstützung, zur Beteiligung der Reformpartner und zu ergriffenen besonderen Maßnahmen enthält. Ferner sollte eine unabhängige Halbzeitbewertung der Verwirklichung der Ziele des Programms, der Effizienz der Verwendung seiner Mittel und seines Mehrwerts auf europäischer Ebene durchgeführt werden. Darüber hinaus sollten in einer unabhängigen Ex-post-Bewertung die langfristige Wirkung und die Nachhaltigkeit der Auswirkungen des Programms untersucht werden. Diese Bewertungen sollten auf den Indikatoren zur Messung der Auswirkungen des Programms basieren.