Erwägungsgrund 13 32018R1860
Es sollten Verfahren festgelegt werden, anhand derer die Mitgliedstaaten überprüfen können, ob der Rückkehrverpflichtung nachgekommen wurde, und anhand derer dem Mitgliedstaat, der die Ausschreibung zur Rückkehr in das SIS eingegeben hat, die Ausreise des betreffenden Drittstaatsangehörigen bestätigt werden kann. Diese Information sollte zu einer umfassenderen Überwachung der Befolgung von Rückkehrentscheidungen beitragen.