Erwägungsgrund 23 32018R1860
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1861, die die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der mit der Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (im Folgenden „eu-LISA“), die Eingabe und Bearbeitung von Ausschreibungen, die Voraussetzungen für den Zugriff auf Ausschreibungen und deren Speicherung, die Datenverarbeitung, den Datenschutz, die Haftung und Überwachung sowie Statistiken betreffen, sollten auch für die im Einklang mit der vorliegenden Verordnung im SIS enthaltenen und dort verarbeiteten Daten gelten.