Erwägungsgrund 15 32018R1860
Das SIS sollte einen Mechanismus enthalten, durch den die Mitgliedstaaten benachrichtigt werden, wenn Drittstaatsangehörige ihrer Rückkehrverpflichtung nicht innerhalb einer bestimmten Frist für die freiwillige Ausreise nachgekommen sind. Der Mechanismus sollte die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihre Pflichten zur Vollstreckung von Rückkehrentscheidungen und ihre Pflichten zur Verhängung eines Einreiseverbots gemäß der Richtlinie 2008/115/EG in Bezug auf Drittstaatsangehörige zu erfüllen, die ihrer Rückkehrverpflichtung nicht nachgekommen sind.