Erwägungsgrund 23 32020R0740
Einige Endnutzer treffen Reifenkaufentscheidungen bereits vor der Ankunft in der Verkaufsstelle oder kaufen Reifen im Versandhandel oder im Internet. Um zu gewährleisten, dass auch diese Endnutzer auf der Grundlage harmonisierter Informationen, unter anderem zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch, eine sachkundige Kaufentscheidung treffen können, sollte die Reifenkennzeichnung in allen technischen Werbematerialien und in visuellem Werbematerial angezeigt werden, auch wenn diese im Internet veröffentlicht werden. Wenn sich visuelles Werbematerial nicht nur auf einen bestimmten Reifentyp, sondern auf eine Reifenfamilie bezieht, muss die Reifenkennzeichnung nicht angezeigt werden.