Erwägungsgrund 32 32020R0740
Zur Stärkung des Vertrauens der Endnutzer in die Reifenkennzeichnung sollte es nicht gestattet sein, andere, an die Reifenkennzeichnung angelehnte Kennzeichnungen zu verwenden. Aus demselben Grund sollten andere Kennzeichnungen, Zeichen, Symbole oder Beschriftungen, die bei den Endnutzern zu Irreführung oder Unklarheit hinsichtlich der von der Reifenkennzeichnung erfassten Parameter führen könnten, nicht erlaubt sein.