Erwägungsgrund 30 32020R0740
Damit in der Union einheitliche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet sind, ist die Einhaltung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Reifen durch die Lieferanten, Großhändler, Einzelhändler und sonstigen Händler unerlässlich. Die Mitgliedstaaten sollten die Einhaltung dieser Vorschriften daher durch regelmäßige nachträgliche Kontrollen und Marktüberwachung im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates überwachen.