Erwägungsgrund 25 32020R0740
Unbeschadet der Marktüberwachungspflichten der Mitgliedstaaten oder der Pflicht der Lieferanten zur Überprüfung der Produktkonformität sollten die Lieferanten die erforderlichen Informationen über die Konformität ihrer Produkte elektronisch in der Produktdatenbank zur Verfügung stellen. Die für Verbraucher und Händler relevanten Informationen sollten im öffentlichen Teil der Produktdatenbank öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese Informationen sollten als offene Daten zur Verfügung gestellt werden, damit die Entwickler von mobilen Anwendungen und Vergleichsinstrumente sie nutzen können. Durch auf der gedruckten Reifenkennzeichnung enthaltene nutzerorientierte Instrumente, etwa einen dynamischen Quick-Response-Code (QR-Code), sollte ein einfacher Direktzugang zum öffentlichen Teil der Produktdatenbank ermöglicht werden.