Erwägungsgrund 18 32020R0740
Die in der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehene Energieverbrauchskennzeichnung, in deren Rahmen der Energieverbrauch von Produkten auf einer Skala von „A“ bis „G“ angegeben wird, ist mehr als 85 % der Verbraucher in der Union als eindeutige und transparente Informationsangabe bekannt und hat sich als wirksames Instrument zur Förderung effizienterer Produkte erwiesen. Die Reifenkennzeichnung sollte weitestmöglich dieselbe Gestaltung aufweisen, wobei den Besonderheiten von Reifenparametern Rechnung zu tragen ist.