Erwägungsgrund 14 32021R0522
Zum Schutz von Menschen in vulnerablen Verhältnissen, einschließlich Personen mit psychischen Krankheiten und Personen, die unter übertragbaren oder nicht übertragbaren Krankheiten und unter chronischen Erkrankungen leiden oder in hohem Maße davon betroffen sind, sollten im Rahmen des Programms auch Maßnahmen gefördert werden, die sich mit den Begleitschäden der Gesundheitskrisen für Menschen befassen, die solchen gefährdeten Gruppen angehören, und mit denen diesen Begleitschäden vorbeugt und die psychische Gesundheit verbessert wird.