Erwägungsgrund 58 32021R0522
Da das dritte Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2014–2020) ausgelaufen ist, ist die Verordnung (EU) Nr. 282/2014 überholt und sollte aufgehoben werden.
Da das dritte Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2014–2020) ausgelaufen ist, ist die Verordnung (EU) Nr. 282/2014 überholt und sollte aufgehoben werden.