Erwägungsgrund 42 32021R0522
Zwecks größtmöglicher Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen auf Unionsebene und internationaler Ebene sollte die Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und der Weltbank ebenso wie mit dem Europarat und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Hinblick auf die Durchführung des Programms ausgebaut werden. Um die Wirkung zu steigern, sollten auch mit den nationalen Organisationen der Mitgliedstaaten, die sich mit der globalen Gesundheit befassen, Synergieeffekte angestrebt werden. Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates sollten natürliche Personen und Einrichtungen eines überseeischen Landes oder Gebietes vorbehaltlich der Bestimmungen und Ziele des Programms und der möglichen Regelungen, die für den mit einem überseeischen Land oder Gebiert verbundenen Mitgliedstaat gelten, durch das Programm finanziell unterstützt werden können.