Erwägungsgrund 59 32021R0522
Um für Kontinuität bei der Unterstützung im Bereich der Gesundheit zu sorgen und den Durchführungsbeginn ab dem Beginn der Laufzeit des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 zu ermöglichen, sollte die vorliegende Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit unverzüglich in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten —