Erwägungsgrund 56 32021R0522
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Annahme von Durchführungsrechtsakten übertragen werden, in denen die jährlichen Arbeitsprogramme im Einklang mit den in dieser Verordnung genannten Kriterien festgelegt werden, bestimmte förderfähige Maßnahmen gebilligt werden und die für die Durchführung der Programmmaßnahmen erforderlichen Vorschriften über die technischen und administrativen Vorkehrungen sowie die Vorschriften über einheitliche Vorlagen für die zur Überwachung der Programmdurchführung erforderliche Datenerhebung festgelegt werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. Das Prüfverfahren sollte für den Erlass dieser Durchführungsrechtsakte angewendet werden, da sie sich auf ein Programm mit erheblichen Auswirkungen beziehen.