Erwägungsgrund 55 32021R0522
Die Mitgliedstaaten und teilnehmende Länder haben nationale Anlaufstellen benannt, die die Kommission bei der Bekanntmachung des dritten Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit (2014–2020), das mit der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 aufgestellt wurde, und gegebenenfalls bei der Verbreitung seiner Ergebnisse und der verfügbaren Informationen über seine Wirkung in den jeweiligen Mitgliedstaaten und teilnehmenden Ländern unterstützt haben. In Anbetracht der Wichtigkeit solcher Aktivitäten, sollten sie im Rahmen des Programms unterstützt werden, damit sie fortgesetzt werden können.