Erwägungsgrund 21 32021R0557
Die Inanspruchnahme einer Drittpartei Verifizierer ist weit verbreitete Marktpraxis, die die Rechtssicherheit für alle an der Transaktion Beteiligten erhöht und somit die Wahrscheinlichkeit von Streitfällen und Rechtsstreitigkeiten verringert, die in Folge des Verfahrens der Verlustzuweisung auftreten könnten. Zur Verbesserung der Solidität des Verlustabrechnungsmechanismus der Transaktion sollte eine Drittpartei Verifizierer bestellt werden, die die Richtigkeit und Genauigkeit bestimmter Aspekte der Besicherung überprüft, wenn ein Kreditereignis ausgelöst wurde.