Erwägungsgrund 23 32021R0557
Um die Stabilität und Kontinuität der Besicherung zu gewährleisten, sollte die vorzeitige Beendigung einer STS-Bilanzverbriefung durch den Originator nur unter bestimmten begrenzten, genau festgelegten Umständen möglich sein. Der Originator sollte zwar das Recht haben, die Besicherung bei Eintritt bestimmter regulatorischer Ereignisse vorzeitig glattzustellen, diese Ereignisse sollten jedoch tatsächliche Änderungen der Rechtsvorschriften oder der Besteuerung umfassen, die bei vernünftigem Ermessen zum Zeitpunkt der Eingehung der Transaktion nicht vorhersehbar waren und die sich im Vergleich zu den Erwartungen der Parteien zum diesem Zeitpunkt wesentlich nachteilig auf die Kapitalanforderungen des Originators oder die Wirtschaftlichkeit der Transaktion auswirken. STS-Bilanzverbriefungen sollten keine komplexen Kündigungsrechtsklauseln für den Originator enthalten, insbesondere keine sehr kurzfristigen datierten Kündigungsrechte mit dem Ziel, von Fall zu Fall die Darstellung seiner Kapitalposition vorübergehend zu ändern.