Verordnung (EU) 2021/557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung mit dem Ziel, die Erholung von der COVID-19-Krise zu fördern
Die Verordnung (EU) 2017/2402 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 31 32021R0557Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen