Erwägungsgrund 10 32021R0783
Damit zum Klimaschutz und zu den internationalen Verpflichtungen der Union in Bezug auf die Dekarbonisierung beigetragen werden kann, muss die Energiewende beschleunigt werden. Maßnahmen für den Aufbau von Kapazitäten zur Förderung der Energieeffizienz sowie der erneuerbaren Energie, die bis 2020 im Rahmen von Horizont 2020 finanziert werden, sollten in das Teilprogramm „Energiewende“ des LIFE-Programms aufgenommen werden, da ihr Ziel nicht in der Finanzierung von Exzellenz und der Entwicklung von Innovationen, sondern in der Erleichterung der Übernahme bereits vorhandener Technologien für erneuerbare Energie und Energieeffizienz liegt, die den Klimaschutz fördern werden. In das LIFE-Programm sollten alle an der Energiewende beteiligten Interessenträger und Wirtschaftszweige einbezogen werden. Die Aufnahme dieser Kapazitätsaufbaumaßnahmen in das LIFE-Programm birgt Potenzial für Synergien zwischen den Teilprogrammen und fördert die allgemeine Kohärenz der Unionsfinanzierung. Deswegen sollten Daten zur Übernahme bestehender Lösungen aus Forschung und Innovation in den Projekten des LIFE-Programms, einschließlich aus dem durch die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm „Horizont Europa“ (im Folgenden „Horizont Europa“) und seinen Vorläuferprogrammen, erhoben und verbreitet werden.