Erwägungsgrund 32 32021R0783
Qualität sollte das Kriterium sein, nach dem sich die Projektevaluierung und das Gewährungsverfahren im LIFE-Programm richtet. Um die Umsetzung der Ziele des LIFE-Programms in der gesamten Union zu erleichtern und eine hohe Qualität der Projektvorschläge zu fördern, sollten Mittel für Projekte der technischen Hilfe zugunsten der effektiven Teilnahme am LIFE-Programm zur Verfügung gestellt werden. Die Kommission sollte eine wirksame, qualitätsorientierte geografische Abdeckung in der gesamten Union anstreben — unter anderem, indem sie die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die Qualität von Projekten durch den Aufbau von Kapazitäten zu verbessern. Die Bedeutung der geringen effektiven Teilnahme, der förderfähigen Aktivitäten und der Gewährungskriterien für das LIFE-Programm sollten im mehrjährigen Arbeitsprogramm anhand der Beteiligungs- und der Erfolgsquote der Antragsteller aus den jeweiligen Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung — unter anderem — der Bevölkerungszahl und -dichte, der Gesamtfläche der Natura-2000-Gebiete je Mitgliedstaat, ausgedrückt als Anteil am Natura-2000-Gesamtgebiet, und des Anteils der Natura-2000-Gebiete am Gesamtgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats festgelegt werden. Förderfähige Aktivitäten sollten auf die Verbesserung der Projektanträge ausgerichtet sein.