Erwägungsgrund 29 32021R0783
Angesichts der großen Bedeutung, die einer koordinierten und ambitionierten Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das Klimaschutzübereinkommen von Paris umzusetzen und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, wird das LIFE-Programm dazu beitragen, dass Klimaschutzerwägungen durchgängig berücksichtigt werden und das Ziel erreicht wird, insgesamt 30 % der EU-Ausgaben für die Unterstützung der Klimaschutzziele zu verwenden. Die Maßnahmen im Rahmen des LIFE-Programms sollen einen Beitrag in Höhe von 61 % zur Gesamtfinanzausstattung des LIFE-Programms zur Verwirklichung der Klimaschutzziele leisten. Entsprechende Maßnahmen werden während der Vorbereitung und Durchführung des LIFE-Programms ermittelt und im Rahmen der entsprechenden Evaluierungen und Überprüfungsverfahren erneut bewertet. Gemäß dem europäischen Grünen Deal sollten Maßnahmen im Rahmen des LIFE-Programms dem Grundsatz der Schadensvermeidung entsprechen.