Erwägungsgrund 15 32021R0783
Die Mitteilung der Kommission vom 3. Februar 2017 mit dem Titel zur Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik – Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse (EU Environmental Implementation Review, im Folgenden „EIR“) zeigt auf, dass erhebliche Fortschritte erforderlich sind, um die Umsetzung des Umweltrechts der Union voranzutreiben und die Integration und durchgängige Berücksichtigung von Umwelt- und Klimazielen in anderen Politikbereichen zu verbessern. Das LIFE-Programm sollte daher als Katalysator für die Bewältigung horizontaler systemischer Herausforderungen und die Bekämpfung der Ursachen der im Rahmen der EIR festgestellten Umsetzungsdefizite sowie für den notwendigen Fortschritt fungieren, indem neue Ansätze entwickelt, erprobt und repliziert werden, die Entwicklung, Überwachung und Überprüfung politischer Maßnahmen gefördert, die Politikgestaltung in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel und bei damit zusammenhängenden Aspekten der Energiewende verbessert wird — etwa durch stärkere Beteiligung der Interessenträger auf allen Ebenen, den Aufbau von Kapazitäten und durch Kommunikation und Sensibilisierung —, im Rahmen sämtlicher Investitionsprogramme oder anderer Finanzquellen der Union Investitionen mobilisiert und Maßnahmen zur Überwindung der verschiedenen Hindernisse für die wirksame Realisierung wichtiger im Umweltrecht vorgesehener Pläne unterstützt werden.