Erwägungsgrund 8 32021R0783
Die Einhaltung der Verpflichtungen der Union aus dem Klimaschutzübereinkommen von Paris setzt den Übergang der Union zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Gesellschaft voraus. Dieser Übergang wiederum erfordert Maßnahmen mit besonderem Schwerpunkt auf den Sektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen und der höchsten Schadstoffbelastung, mit denen Energieeffizienz und erneuerbare Energie gefördert werden und die — im Einklang mit den langfristigen Zielen des Klimaschutzübereinkommens von Paris — zur Durchführung des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten sowie zur Umsetzung der langfristigen Klima- und Energiestrategie der Union beitragen. Das LIFE-Programm sollte auch Maßnahmen umfassen, die die Politik der Union zur Anpassung an den Klimawandel fördern, die zum Ziel hat, die Anfälligkeit gegenüber den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels zu mindern.