Erwägungsgrund 39 32021R0783
Gegebenenfalls sollten die politischen Ziele des LIFE-Programms durch Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/523 angegangen werden, einschließlich durch den aus dem LIFE-Programm zugewiesenen Betrag, der in den mehrjährigen Arbeitsprogrammen im Rahmen dieses Programms festgelegt ist.