Erwägungsgrund 13 32021R0783
Synergien mit Horizont Europa sollten die Ermittlung und Festlegung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten, die zur Bewältigung der umwelt-, klima- und energiepolitischen Herausforderungen in der Union erforderlich sind, im Zuge der strategischen Forschungs- und Innovationsplanung im Rahmen von Horizont Europa ermöglichen. Das LIFE-Programm sollte weiterhin als Katalysator für die Umsetzung der Rechtsvorschriften und politischen Strategien der Union in den Bereichen Umwelt, Klima und, soweit hierfür relevant, Energie fungieren, u. a. durch die Übernahme und Anwendung von Forschungs- und Innovationsergebnissen aus Horizont Europa und die Unterstützung ihres breiteren Einsatzes, sofern dies zur Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit der Umwelt-, Klima- und Energiewende beitragen kann. Der im Rahmen von Horizont Europa eingerichtete Europäische Innovationsrat kann Hilfestellung geben, um neue, bahnbrechende Ideen, für die die Durchführung von LIFE-Projekten den Anstoß geben könnte, auf einen größeren Maßstab zu übertragen und zu kommerzialisieren. Desgleichen sollten auch Synergien mit dem Innovationsfonds im Rahmen des mit der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Emissionshandelssystems berücksichtigt werden.