Erwägungsgrund 11 32022R2192
Die Ausgaben für Projekte zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine sollten ab dem Beginn dieser Aggression am 24. Februar 2022 förderfähig sein.
Die Ausgaben für Projekte zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine sollten ab dem Beginn dieser Aggression am 24. Februar 2022 förderfähig sein.