Erwägungsgrund 6 32022R2192
Seit der Mitteilungen über die Aussetzung der Finanzierungsvereinbarungen für Kooperationsprogramme mit Russland und Belarus ist die Durchführung jeglicher Programme und Projekte mit diesen Ländern ausgesetzt. Es müssen besondere Regeln für die weitere Durchführung der im Rahmen des ENI und des EFRE geförderten Kooperationsprogramme — selbst im Falle der Kündigung der betreffenden Finanzierungsvereinbarung — festgelegt werden.