Erwägungsgrund 14 32022R2192
Die von den Verwaltungsbehörden durchgeführten Überprüfungen umfassen Verwaltungsüberprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen. Aufgrund der Beeinträchtigung der Programmdurchführung könnte es sein, dass Vor-Ort-Überprüfungen von Projekten in der Ukraine nicht mehr möglich sind. Daher muss die Möglichkeit vorgesehen werden, lediglich Verwaltungsüberprüfungen vorzunehmen. Wenn die Infrastrukturkomponente eines Projekts zerstört wurde, bevor Überprüfungen durchgeführt werden konnten, sollte es dem Begünstigten außerdem möglich sein, auf der Grundlage einer ehrenwörtlichen Erklärung des Begünstigten, der zufolge das Projekt vor seiner Zerstörung dem Inhalt von Rechnungen oder ähnlich aussagekräftigen Belegen entsprach, die entsprechenden Ausgaben im Rahmen des Rechnungsabschlusses geltend zu machen.