Erwägungsgrund 3 32022R2192
Wegen des betrügerischen Vorgehens bei den Präsidentschaftswahlen in Belarus vom August 2020 und des gewaltsamen Vorgehens gegen friedliche Proteste war mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Oktober 2020 die Unterstützung der Union für Belarus bereits neu kalibriert worden.