Erwägungsgrund 15 32022R2192
Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 897/2014 können Finanzbeiträge für Projekte gewährt werden, die mehrere genau festgelegte Bedingungen erfüllen. Aufgrund von Beeinträchtigungen bei der Programmdurchführung könnte eine oder mehrere dieser Bedingungen — insbesondere die Anforderung, dass das Projekt klare, durch die grenzübergreifende bzw. transnationale Zusammenarbeit erzielte Auswirkungen und Vorteile hat — zu Beginn der Beeinträchtigung oder bei Abschluss eines Projekts nicht erfüllt sein. Darüber hinaus könnte die Bedingung, dass Begünstigte aus mindestens einem der teilnehmenden Mitgliedstaaten und einem der teilnehmenden Partnerländer beteiligt sein müssen, nicht mehr erfüllt werden. Daher muss festgestellt werden, ob Ausgaben dennoch als förderfähig angesehen werden können, obwohl einige Finanzierungsbedingungen aufgrund von Beeinträchtigungen der Programmdurchführung möglicherweise nicht mehr erfüllt sind.