Erwägungsgrund 7 32022R2192
Die Durchführung der im Rahmen des ENI geförderten Kooperationsprogramme ist in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 897/2014 der Kommission geregelt. Allerdings ist es nicht möglich, die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 897/2014 entsprechend zu ändern, da deren Rechtsgrundlage, Verordnung (EU) Nr. 232/2014, seit dem 31. Dezember 2020 nicht mehr in Kraft ist. Daher ist es erforderlich, in einem gesonderten Instrument besondere Bestimmungen für die weitere Durchführung der betreffenden Kooperationsprogramme festzulegen.