Erwägungsgrund 13 32022R2192
Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat zu einer unerwartet hohen Inflation sowie zu einem unerwarteten Anstieg der Material- und Baupreise geführt, was sich insgesamt auf die Durchführung großer Infrastrukturprojekte im Rahmen der betreffenden Programme auswirkt. Um Abhilfe zu schaffen, sollte der Anteil des Unionsbeitrags zu diesen Projekten die in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 897/2014 vorgesehene Obergrenze von 30 % bei Abschluss des Programms überschreiten dürfen, sofern diese Überschreitung ausschließlich auf einen unerwarteten Anstieg der Material- und Baupreise zurückzuführen ist.