Erwägungsgrund 25 32022R2192
Wegen der Dringlichkeit der Bewältigung der Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression Russlands sowie der anhaltenden Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit infolge der COVID-19-Pandemie wird es als angemessen erachtet, sich auf die Ausnahme von der Achtwochenfrist gemäß Artikel 4 des dem EUV, dem AEUV und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union zu berufen.