Erwägungsgrund 11 32023R2124
Die GFCM hat auf ihrer Jahrestagung 2019 die Empfehlung GFCM/43/2019/8 zur Änderung der Bestimmung 13 und des Anhangs I der Empfehlung GFCM/33/2009/8 angenommen. Während die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 den Inhalt dieser Empfehlung teilweise abdeckt, sollten mit dieser Verordnung die in dieser Empfehlung festgelegten Maßnahmen, die noch nicht vom Unionsrecht abgedeckt werden, in Unionsrecht umgesetzt werden.