Erwägungsgrund 3 32023R2124
Die Europäische Gemeinschaft ist dem Übereinkommen zur Einsetzung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (im Folgenden „GFCM-Übereinkommen“) gemäß dem Beschluss 98/416/EG des Rates.
Die Europäische Gemeinschaft ist dem Übereinkommen zur Einsetzung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (im Folgenden „GFCM-Übereinkommen“) gemäß dem Beschluss 98/416/EG des Rates.