Erwägungsgrund 45 32023R0969
Nach Artikel 3 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts hat Irland mit Schreiben vom 7. April 2022 mitgeteilt, dass es sich an der Annahme und Anwendung dieser Verordnung beteiligen möchte.