Erwägungsgrund 16 32023R0969
Aus operativer Sicht sollte die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen aus getrennten GEG-Kooperationsbereichen bestehen, die für jede einzelne auf der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen gehostete GEG eingerichtet werden.