Erwägungsgrund 28 32023R0969
Diese Verordnung regelt das Mandat, die Zusammensetzung und die organisatorischen Aspekte eines vom eu-LISA-Verwaltungsrat einzusetzenden Programmverwaltungsrats. Dieser Programmverwaltungsrat sollte die angemessene Verwaltung der Konzeptions- und Entwicklungsphase der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sicherstellen. Ferner müssen Mandat, Zusammensetzung und operative Aspekte einer von eu-LISA einzusetzenden Beratergruppe geregelt werden, die — insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung des jährlichen Arbeitsprogramms und des jährlichen Tätigkeitsberichts von eu-LISA — Fachwissen zur Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen einbringt.