Erwägungsgrund 24 32024R1244
Die von den Mitgliedstaaten und den Betreibern übermittelten Daten sollten insbesondere im Hinblick auf Genauigkeit, Vollständigkeit, Kohärenz und Glaubwürdigkeit eine hohe Qualität aufweisen. Die zuständigen Behörden sollten daher die Qualität der von den Betreibern bereitgestellten Daten prüfen.