Erwägungsgrund 28 32024R1244
Damit die Kommission die Möglichkeit erhält, die Liste der industriellen oder landwirtschaftlichen Tätigkeiten, für die Berichtspflichten gelten, zu aktualisieren, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte zur Änderung der vorliegenden Verordnung zu erlassen, um Anhang I mit den Änderungen des Protokolls in Einklang zu bringen.