Erwägungsgrund 35 32024R1244
Um Datenkontinuität und Rechtssicherheit zu wahren, sollte die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 für das Berichtsjahr 2026 weiterhin gelten —
Um Datenkontinuität und Rechtssicherheit zu wahren, sollte die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 für das Berichtsjahr 2026 weiterhin gelten —