Erwägungsgrund 91 32024R1348
Damit ein Antragsteller sein Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung über die Ablehnung seines Antrags auf internationalen Schutz geltend machen kann, sollten alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung automatisch ausgesetzt werden, solange der Antragsteller zum Verbleib im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats berechtigt ist oder ihm der Verbleib gestattet wurde.