Erwägungsgrund 94 32024R1348
Um eine wirksame Rückkehr zu gewährleisten, sollten Antragsteller im Stadium eines Rechtsbehelfs in zweiter oder höherer Instanz vor einem Gericht gegen eine ablehnende Entscheidung über den Antrag auf internationalen Schutz nicht das Recht haben, im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu verbleiben, unbeschadet der Möglichkeit für ein Gericht, dem Antragsteller den Verbleib zu gestatten.