Gesetze
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Die Vertreterversammlung bestimmt die Richtlinien zur Durchführung der gesetzlichen Aufgaben der Arbeitskammer des Saarlandes und überwacht die Durchführung der Beschlüsse. Sie beschließt über alle Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Insbesondere obliegen ihr als vorbehaltene Aufgaben die
Beschlussfassung über die Ausführung der nach § 2 vorgesehenen Aufgaben und zu treffenden Maßnahmen
Feststellung des Haushalts- und des Stellenplans
Bestellung eines Innenrevisors/einer Innenrevisorin
Bestellung der Prüfungskommission zur Prüfung der Jahresrechnung und die Entgegennahme der geprüften Jahresrechnung
Wahl und die Abwahl des Vorstandes
Entlastung des Vorstandes
Wahl und die Abwahl des Hauptgeschäftsführers/der Hauptgeschäftsführerin
Entlastung des Hauptgeschäftsführers/der Hauptgeschäftsführerin
Bildung von Ausschüssen und die Wahl der Ausschussmitglieder
Festsetzung der Kammerbeiträge
Beschlussfassung über den Jahresbericht an die Regierung
Zustimmung zu Stellungnahmen von grundsätzlicher Bedeutung
Beschlussfassung über Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken
Beschlussfassung über Errichtung, Unterhaltung und Unterstützung von Einrichtungen
Beschlussfassung über die Auflösung von Einrichtungen
Verabschiedung einer Geschäftsordnung der Vertreterversammlung
Zustimmung zur Geschäftsordnung des Vorstandes
Erlass der Satzung [1] der Arbeitskammer des Saarlandes
Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder der Vertreterversammlung
Bestimmung der Vertretung der Arbeitskammer des Saarlandes in Körperschaften und Institutionen im Einvernehmen mit dem Hauptgeschäftsführer/der Hauptgeschäftsführerin.
Die Vertreterversammlung ist berechtigt, sonstige Aufgaben und die Vorbereitung vorbehaltener Aufgaben dem Vorstand zu übertragen.
Näheres zur Arbeitsweise der Vertreterversammlung regelt die Satzung [1] der Arbeitskammer des Saarlandes.