§ 21 ArbKG SL 1992
Aufhebung
Das Gesetz über die Arbeitskammer des Saarlandes, Gesetz Nr. 846 vom 5. Juli 1967 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. April 1983 wird aufgehoben. Unberührt bleiben die aufgrund dieses Gesetzes erworbenen Ansprüche auf Versorgungsleistungen der Präsidiumsmitglieder.