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Die Vertreterversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Ersten, dem/der Zweiten Stellvertreter/Stellvertreterin und vier weiteren Beisitzern/Beisitzerinnen. Für die Wahl des/der Vorsitzenden, des/der Ersten und Zweiten Stellvertreters/Stellvertreterin ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich; im Übrigen ist die einfache Mehrheit ausreichend.
Der/die Vorsitzende leitet die Sitzungen der Vertreterversammlung. Er/sie wird durch die Stellvertreter/Stellvertreterinnen in ihrer Reihenfolge vertreten. Der Vorstand überwacht die Geschäftsführung des Hauptgeschäftsführers/der Hauptgeschäftsführerin. Er beschließt über die Angelegenheiten der Arbeitskammer des Saarlandes, die nicht durch Gesetz oder Satzung [1] der Vertreterversammlung oder dem Hauptgeschäftsführer/der Hauptgeschäftsführerin übertragen sind. Der Vorstand bereitet die Beratung der Vertreterversammlung vor und überwacht die Ausführung der Beschlüsse.
Der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin wird durch den Vorstand bestellt und abberufen. Er/sie vertritt den Hauptgeschäftsführer/die Hauptgeschäftsführerin bei Verhinderung bzw. gemäß besonderer Beauftragung. Auf Vorschlag des Hauptgeschäftsführers/der Hauptgeschäftsführerin bestellt und entlässt der Vorstand auch die Abteilungsleiter/Abteilungsleiterinnen der Arbeitskammer des Saarlandes.
Der Vorstand entscheidet über Inhalt und Beendigung der Anstellungsverträge des Hauptgeschäftsführers/der Hauptgeschäftsführerin, des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin und der Abteilungsleiter/Abteilungsleiterinnen. Die Verträge sind von dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden und den Stellvertretern/Stellvertreterinnen zu unterzeichnen.
Das Nähere bestimmt die Satzung [1] der Arbeitskammer des Saarlandes.