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Die Vertreterversammlung wählt den Hauptgeschäftsführer/die Hauptgeschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Abwahl und Wiederwahl sind zulässig. Die Amtszeit endet mit Vollendung des 65. Lebensjahres des Amtsinhabers/der Amtsinhaberin.
Die Wahl des Hauptgeschäftsführers/der Hauptgeschäftsführerin findet frühestens sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit des/der bisherigen Amtsinhabers/Amtsinhaberin statt; sie soll spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit vorgenommen sein. Scheidet ein Amtsinhaber/eine Amtsinhaberin vorzeitig aus, so soll die Neuwahl innerhalb von drei Monaten stattfinden, nachdem die Vertreterversammlung das Ausscheiden des/der bisherigen Amtsinhabers/Amtsinhaberin bestätigt hat. Die Vertreterversammlung ist unverzüglich einzuberufen.
Der Hauptgeschäftsführer/die Hauptgeschäftsführerin wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten gewählt. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, so ist die Wahl frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang zu wiederholen. Bei Wiederholung der Wahl genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Abwahl des Hauptgeschäftsführers/der Hauptgeschäftsführerin ist ebenfalls eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
Die Wahl bzw. die Abwahl des Hauptgeschäftsführers/der Hauptgeschäftsführerin ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.