§ 10 ArbKG SL 1992
Beschlüsse der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Die Beschlüsse der Vertreterversammlung werden, soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt, mit Stimmenmehrheit gefasst.