Art. 15 32014D0401
Schutz von EU-Verschlusssachen
(1)
Das SATCEN wendet den Beschluss 2013/488/EU des RatesBeschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1 ) an.
(2)
In ihrer Beziehung zum SATCEN und bezüglich seiner Produkte und Dienstleistungen bestätigen die Drittstaaten, die den im Anhang enthaltenen Bestimmungen über die Assoziierung an der Arbeit des SATCEN zugestimmt haben, in einem Briefwechsel mit dem SATCEN, dass sie die durch den Beschluss 2013/488/EU aufgestellten Grundprinzipien und Mindeststandards ebenso anwenden wie diejenigen, die von möglichen Bereitstellern von Verschlusssachen vorgeschrieben werden.